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🧱 Technische Positionstexte
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Die Texte dienen direkt als Grundlage für Ausschreibungen und technische Beschreibungen im Brückenbau. Sie sind so aufgebaut, dass sie übernommen und an projektspezifische Anforderungen angepasst werden können.
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Leistungsbeschreibungen einer Fuß- und Radwegbrücke
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📋 Position 1: Planung, Nachweise und Dokumentation 🔹
📐 Projektdaten der auszuschreibenden Brücke
BRÜCKE · 5 kN/m² · 30,0 m Gesamtlänge · 29,0 m Spannweite · 3,50 m lichte Breite
Zusätzliche Befahrbarkeit mit Dienstfahrzeugen bis 7,5 t
Bestimmungsort: Beispielgemeinde, Beispielregion
Beispielhafte Projektdaten
| Projektdaten | Angabe |
|---|---|
| Gesamtlänge des Tragwerks | ______ m |
| Spannweite(n) · bei mehreren Feldern aufschlüsseln | ______ m |
| Lichte Breite | ______ m |
| Nutzungsart | ☐ Fußweg ☐ Radweg ☐ Fuß- und Radweg |
| Belastung / Nutzung | ______ |
| Besondere Anforderungen | z. B. Kreuzungswinkel laut Plan, Handlauf,… |
Diese Angaben bilden die Grundlage für die Bemessung, Konstruktion, Kalkulation und Ausführung des ausgeschriebenen Tragwerks.
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Leistungsbeschreibungen einer Fuß- und Radwegbrücke
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📋 Position 1:
Planung, Nachweise und Dokumentation
Kurzbeschreibung
Der Auftragnehmer hat sämtliche für Planung, Fertigung, Transport, Montage, Betrieb und Erhaltung des ausgeschriebenen Tragwerks erforderlichen Nachweise, Berechnungen und Ausführungsunterlagen zu erstellen.
Die Planung ist von einem hierzu befugten und verantwortlichen Tragwerksplaner durchzuführen und zu unterfertigen. Sämtliche Berechnungen und Nachweise sind entsprechend den zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Normen, Richtlinien und gesetzlichen Bestimmungen zu erstellen.
ⓘ Hinweis zum Gesamtprojekt:
Für die Tragwerksplanung sind als Planungsgrundlage insbesondere eine planmäßige Gesamtdarstellung des Projekts mit den maßgeblichen Geländehöhen sowie ein aussagekräftiger Geländeschnitt erforderlich. Für die Bemessung der Gründung sind darüber hinaus geeignete Angaben zum Baugrund bzw. ein entsprechender geotechnischer Nachweis sinnvoll. Je nach Projekt können hierfür insbesondere Angaben zur Bodenbeschaffenheit, zu den maßgebenden Bodenkennwerten und zur zulässigen Bodenpressung wichtig sein.
Für das Gesamtprojekt können neben der Tragwerksplanung weitere Planungen, Nachweise und behördliche Verfahren gefordert werden, beispielsweise hydraulische bzw. hydrologische Nachweise oder wasserrechtliche Unterlagen.
Alle diese Leistungen sind nicht Bestandteil der Tragwerksplanung und gegebenenfalls gesondert zu beauftragen.
Leistungsumfang
- Ausführungsplanung
- Werkstatt- und Fertigungsplanung
- prüffähige statische Berechnung einschließlich der für das Tragwerk erforderlichen Stabilitäts- und Ermüdungsnachweise
- Nachweise der für das Tragwerk erforderlichen Verbindungen und Anschlüsse
- Transport- und Montagekonzept
- Wartungs- und Inspektionskonzept für die vorgesehene Nutzungsdauer
- Lager- und Entwässerungskonzept
- Planung und konstruktiver Nachweis der erforderlichen Fahrbahnübergangskonstruktionen einschließlich der Aufnahme der planmäßigen Bewegungen des Tragwerks sowie der konstruktiven Ausbildung der Wasserführung und Entwässerung im Übergangsbereich
- Revisionsunterlagen nach Fertigstellung
Die konstruktive Überhöhung des Tragwerks ist so festzulegen, dass auch unter den maßgebenden Gebrauchslasten und den daraus resultierenden Verformungen ein durchgehendes Längsgefälle zu den Bauwerksenden erhalten bleibt. Wasserstauende Senken oder lokale Tiefpunkte infolge von Verformungen sind unzulässig.
Die Fahrbahnübergangskonstruktionen sind so auszubilden, dass anfallendes Wasser kontrolliert abgeführt wird und keine schädliche Durchfeuchtung oder Wasseransammlung im Übergangsbereich entsteht.
Die Unterlagen sind in prüffähiger Form in Papierform und zusätzlich digital im PDF-Format zu übergeben.
Dokumentation und Bestandsunterlagen
Die für die Abnahme, Prüfung, Nutzung, Wartung und spätere Instandhaltung des Tragwerks erforderliche technische Dokumentation ist Bestandteil der Tragwerksleistung. Der Umfang der zu erstellenden Dokumentation richtet sich nach den projektspezifischen Anforderungen und der jeweils festgelegten Ausführungsklasse gemäß EN 1090-3.
Die Revisionsunterlagen sind vollständig und in einer für den späteren Betrieb und die Erhaltung des Bauwerks geeigneten Form zu übergeben.
ⓘ Dokumentarische Leistungen
Bei EXC 2 ist die für die Ausführung und Dokumentation erforderliche technische Dokumentation entsprechend den geltenden normativen Anforderungen bereitzustellen. Bei einer projektspezifisch erforderlichen EXC 3 können sich darüber hinausgehende Anforderungen an Ausführung, Prüfung und Dokumentation ergeben.
Zusätzliche Dokumentationsleistungen, beispielsweise die strukturierte Erfassung der Bauwerksdaten in einem digitalen Brückenbuch oder einer vergleichbaren Betreiber- bzw. Bauwerksmanagement-Software, sind gesondert festzulegen und zu beauftragen.
ⓘ Abgrenzung zum Unterbau
Die vorstehenden Leistungen beziehen sich auf das ausgeschriebene Tragwerk. Leistungen des Unterbaus, insbesondere Fundamente, Widerlager, Stützkonstruktionen und deren Bewehrung, sind nicht Bestandteil dieser Tragwerksleistung.
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Leistungsbeschreibungen einer Fuß- und Radwegbrücke
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🏗️ Position 2:
Tragwerk herstellen, liefern und montieren
Kurzbeschreibung
Herstellung, Lieferung und vollständige Montage des Brückenüberbaus einschließlich sämtlicher tragender Bauteile, Lagerkonstruktionen, Fahrbahnübergangskonstruktionen, Verbindungsmittel, Entwässerungseinrichtungen, sämtlicher für die Montage erforderlichen Hebe- und Montageeinrichtungen sowie aller für die vollständige und funktionsgerechte Übergabe des Tragwerks erforderlichen Leistungen.
Die Konstruktion ist so auszubilden, dass eine dauerhafte, wartungsarme und konstruktiv robuste Nutzung gewährleistet wird.
Der Anbieter hat mindestens ein innerhalb der letzten zehn Jahre realisiertes Referenzbauwerk mit vergleichbarer Spannweite und vergleichbarer konstruktiver Ausbildung (Material und System offen). Dem Angebot sind Übersichtszeichnungen, Referenzfotos sowie die Kontaktdaten des Auftraggebers beizulegen.
ⓘ Hinweise zu Montage, Verkehrsführung und Bestandsmaßen
Kran und Baustelleneinrichtung:
Die für die Montage des Tragwerks erforderlichen Hebe- und Montageeinrichtungen sind Bestandteil dieser Tragwerksleistung. Die Herstellung geeigneter und für die vorgesehene Hebetechnik ausreichend tragfähiger Kranstellflächen sowie sonstige bauseitige Voraussetzungen für die Durchführung der Montage sind bauseits sicherzustellen und nicht Bestandteil dieser Tragwerksleistung.
Verkehrslenkung und Bewilligungen:
Verkehrslenkende und verkehrsrechtliche Maßnahmen sowie die hierfür erforderlichen Bewilligungs- und Genehmigungsverfahren sind durch das ausführende Bauunternehmen bzw. die hierfür zuständigen Auftragnehmer zu planen, zu beantragen und durchzuführen. Sie sind nicht Bestandteil dieser Tragwerksleistung.
Vermessung der Naturmaße:
Die für die Montage maßgebenden Naturmaße der vorhandenen Fundamente bzw. Auflager sind durch das Bauunternehmen rechtzeitig vor der Lieferung des Tragwerks zu vermessen und dem Tragwerksauftragnehmer zur Prüfung und Freigabe zu übermitteln. Die Vermessung hat spätestens eine Woche vor dem geplanten Liefertermin des Tragwerks zu erfolgen.
Mindestanforderungen
Haupttragglieder
Stoßstellen in den Haupttraggliedern sind auf das konstruktiv erforderliche Mindestmaß zu reduzieren.
Bei Spannweiten bis 23,0 m sind tragende Längsstöße in den Haupttraggliedern unzulässig.
Dadurch sollen Dauerhaftigkeit, Ermüdungssicherheit und Wartungsfreundlichkeit verbessert werden.
ⓘ Hinweis zur Transportlogistik:
Die maximal möglichen Bauteillängen können durch die örtlichen Transport- und Zufahrtsbedingungen sowie durch die Möglichkeiten der Baustellenlogistik begrenzt sein. Diese projektspezifischen Randbedingungen sind bei der Planung und Festlegung der Bauteilstöße zu berücksichtigen. Sie ändern jedoch nicht die vorstehenden Anforderungen an die konstruktiv erforderliche Anzahl und Ausbildung der Stöße in den Haupttraggliedern.
Entwässerung
Die Konstruktion ist vollständig entwässerbar auszuführen.
Alle Bauteile sind so auszubilden, dass Niederschlags-, Kondens- oder Spritzwasser schadlos abgeführt werden kann.
Hohlräume und konstruktiv geschlossene Bereiche sind so herzustellen, dass durch eingeschlossene Luftfeuchtigkeit keine dauerhaft schädliche Kondensatbildung entstehen kann. Die konstruktive Ausbildung hat eine dauerhafte Entwässerung bzw. – soweit konstruktiv vorgesehen – eine ausreichende Belüftung sicherzustellen.
Lagerung
Die Lagerkonstruktion ist dauerhaft zugänglich und inspizierbar auszubilden.
Lagerbereiche sind gegen Schmutzeintrag zu schützen und mit geeigneten Abdeckungen auszuführen.
Entwässerungseinrichtungen im Lagerbereich sind vorzusehen.
Das Lagerkonzept einschließlich Lagerschema ist unter Berücksichtigung aller Freiheitsgrade rechnerisch nachzuweisen.
Bauwerksgeometrie
Das Tragwerk ist unter Berücksichtigung der maßgebenden Verformungen mit einer geeigneten konstruktiven Überhöhung auszubilden.
Die Geometrie ist so zu wählen, dass Oberflächenwasser gezielt abgeführt wird und Wasseransammlungen vermieden werden.
Die Gebrauchstauglichkeit, insbesondere die Entwässerungsfunktion, ist auch unter maßgebenden Einwirkungen dauerhaft sicherzustellen. Verformungsbedingte Beeinträchtigungen der Entwässerung sind unzulässig.
Vorfertigungsgrad
Die tragende Hauptkonstruktion ist mit einem hohen werkseitigen Vorfertigungsgrad herzustellen. Montagearbeiten auf der Baustelle sind auf unvermeidbare Anschluss- und Hebevorgänge zu beschränken.
Begehbelag und Oberflächensystem
Der Gehbelag ist als verschleißfestes und witterungsbeständiges Oberflächensystem für den Einsatz im Außenbereich auszuführen. Die Rutschhemmung ist mindestens entsprechend der Bewertungsgruppe R13 gemäß EN 16165 nachzuweisen.
Das System muss für den Einsatz auf Brückenbauwerken geeignet sein und gegen Frost, Tausalz, UV-Strahlung, Feuchtigkeit sowie zyklische Temperaturbeanspruchungen beständig sein.
Verformungsverträglichkeit
Das Belagssystem ist so auszubilden, dass die infolge Temperaturänderungen, Verkehrslasten und Tragwerksverformungen auftretenden Relativbewegungen dauerhaft schadlos aufgenommen werden.
Rissbildungen, Ablösungen oder Beeinträchtigungen der Gebrauchstauglichkeit infolge üblicher Bauwerksverformungen sind unzulässig. Fugen, Stoßstellen und Verbindungselemente dürfen die Dauerhaftigkeit des Belagssystems nicht beeinträchtigen.
Unterkonstruktion
Die Konstruktion des Belagträgers ist so zu gestalten, dass lokale Verformungen minimiert und eine gleichmäßige Lastabtragung gewährleistet werden.
Entwässerung und Oberfläche
Die Oberflächengeometrie ist so zu fertigen, dass Niederschlagswasser schadlos abgeführt wird.
Wasseransammlungen, Eisbildung infolge konstruktiver Vertiefungen oder Beeinträchtigungen der Entwässerungsfunktion sind unzulässig.
Nachweis
Der Auftragnehmer hat die Eignung des angebotenen Belagssystems durch Referenzen oder geeignete Prüfzeugnisse nachzuweisen.
Montage
Die Montage ist in einem zusammenhängenden Zeitraum mit möglichst kurzer Sperr- bzw. Montagezeit durchzuführen.
Eine Zwischenlagerung ist nur im Ausnahmefall und nachzuweisender logistischer Freigabe zulässig.
Der Auftragnehmer hat die hierfür erforderlichen Maßnahmen im Montagekonzept nachzuweisen.
Dauerhaftigkeit
Die Konstruktion ist so auszubilden, dass alle tragenden Bauteile dauerhaft zugänglich und inspizierbar sind.
Verdeckte Bereiche mit nicht kontrollierbarer Feuchteansammlung sind unzulässig.
Nachrüstbarkeit
Das Tragwerk ist so auszubilden, dass Beleuchtungsanlagen, Sensorik, Kamerasysteme, Leitungsführungen und vergleichbare Einrichtungen ohne Eingriff in tragende Bauteile nachgerüstet werden können.
Ausführungsklasse
Das Tragwerk ist gemäß EN 1090-3 in Ausführungsklasse EXC 2 auszuführen.
ⓘ Hinweis zur Ausführungsklasse:
Bei projektspezifisch erhöhten Anforderungen kann abweichend davon Ausführungsklasse EXC 3 festgelegt werden. Dies ist in den Ausschreibungsunterlagen ausdrücklich anzugeben und bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Die Ausführungsklasse EXC 3 ist mit zusätzlichen Anforderungen verbunden und kann zu höheren Herstellungskosten führen.
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Leistungsbeschreibungen einer Fuß- und Radwegbrücke
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🔩 Position 3: Ausstattungen
Kurzbeschreibung
Lieferung und Montage sämtlicher Ausstattungs- und Ergänzungselemente entsprechend den Anforderungen des Auftraggebers.
Die Ausführung hat dauerhaft, wartungsarm und auf das Tragwerk abgestimmt zu erfolgen.
Mögliche Ausstattungen
Geländersystem
Geländer einschließlich Absturzsicherung entsprechend den geltenden Vorschriften und Lastannahmen. Geländerverlängerungen über das Tragwerk hinaus sollen in einer eigenen Position mit Angabe der Länge, der erforderlichen Höhe und gegebenenfalls erforderlicher Richtungsänderungen angeführt sein. Bei Geh- und Radwegbrücken ist dabei eine Geländerhöhe von 1,20 m vorzusehen, sofern die geltenden Vorschriften keine abweichende Anforderung vorgeben.
ⓘ Gestaltungsvarianten bei Brückengeländern
Transparente / durchsichtige Ausführungen
- vertikale Füllstäbe, z. B. mit definierten lichten Abständen
- Lärchenholzstäbe
- Sicherheitsglas
- transparentes Polycarbonat
- Edelstahlnetze
Geschlossene / blickdichte Ausführungen
- Bleche
- Lochbleche
- farbiges Glas
- farbiges Polycarbonat
Beleuchtung
Integration von Beleuchtungseinrichtungen einschließlich Verkabelung, Befestigungssystemen und geeigneten Anschlussmöglichkeiten.
Leerrohre
Befestigungsvorrichtungen von Leerrohren für Ausrüstungen von Strom-, Wasser-, Kanal-, Kommunikations- oder sonstigen Versorgungseinrichtungen.
Erdung
Herstellung eines normgerechten Erdungs- und Potentialausgleichssystems.
Kletterschutz
Ausbildung geeigneter Maßnahmen zur Erschwerung unbefugten Übersteigens der Geländer.
Oberflächen- und Farbgestaltung
Ausführung entsprechend dem Gestaltungskonzept des Auftraggebers einschließlich Farbbeschichtungen und Schutzsystemen.
ⓘ Varianten der Farbgebung:
- einfarbige Beschichtung in einem gewünschten RAL- oder DB-Farbton
- mehrfarbige Gestaltung, beispielsweise unterschiedliche Farbtöne für Obergurt, Untergurt, Tragwerk oder Geländer
- differenzierte Farbgestaltungen einzelner Bauteile oder Bauteilgruppen nach Gestaltungskonzept
- Sonderfarben bzw. Farbtöne außerhalb der üblichen RAL- oder DB-Farbpaletten
Eine Beschichtung der Unterseite des Tragwerks ist nicht automatisch Bestandteil einer Standardausführung und kann bei entsprechender Anforderung als Zusatzleistung vorgesehen werden.
Ebenso sind zusätzliche Beschichtungsflächen, beispielsweise bei über das Tragwerk hinausgehenden Geländerverlängerungen oder sonstigen ergänzenden Bauteilen, bei der Ausschreibung gesondert zu berücksichtigen.
Mehrfarbige Gestaltungen, zusätzliche Beschichtungsflächen und Sonderausführungen können zu Mehrkosten führen und sind entsprechend dem gewünschten Gestaltungskonzept gesondert zu kalkulieren.
Antigraffiti-System
Optionales Schutzsystem zur vereinfachten Reinigung und dauerhaften Werterhaltung des Bauwerks.
Sonderausstattungen
Zusätzliche Ausstattungen wie Zugangstore, Sitzgelegenheiten, Informationselemente, Kamerainfrastruktur, Sensorik, Messsysteme oder gestalterische Elemente.
ⓘ Architektonische und funktionale Sonderausstattungen
Einfache gestalterische Elemente:
Auch mit einfachen konstruktiven Ergänzungen können Brücken individuell gestaltet und auf den jeweiligen Ort bezogen werden. Mögliche Elemente sind beispielsweise:
- Halterungen für Blumenkästen oder Pflanzgefäße
- Halterungen für Hinweisschilder, beispielsweise mit dem Namen der Brücke oder einer örtlichen Bezeichnung
- integrierte Elemente für Wegweiser oder Informationstafeln
- dekorative Bügel, Rahmen oder Profile als gestalterische Akzente
- individuell gestaltete Elemente an Geländern, Handläufen oder Brückenportalen
Solche Elemente können bereits in der Planung des Tragwerks berücksichtigt und konstruktiv vorbereitet werden.
Individuelle architektonische Gestaltungen:
Mit Alucarbon eröffnen sich zusätzliche Möglichkeiten für die Gestaltung von Brücken mit Freiformflächen. Dadurch können regionale Merkmale, örtliche Besonderheiten oder thematische Bezüge aufgegriffen und in die Gestaltung des Bauwerks integriert werden.
Mögliche Gestaltungsformen sind beispielsweise:
- Zug
- Seilbahn
- Schiff
- Flugzeug
- vollständig verkleideter Brückenkörper mit freier Formgebung
- Dach- und Überkopfverkleidungen
- besondere architektonische Formen
Auch funktionale und mediale Elemente können in die Gestaltung integriert werden, beispielsweise Seilsysteme für Absturzsicherungen oder großflächige Medienflächen (Media-Mesh). Bei geeigneten Standorten, etwa bei einer Querung von Straßen, können solche Flächen auch für Informationen, Werbung oder eine ortsbezogene Gestaltung genutzt werden.
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Leistungsbeschreibungen einer Fuß- und Radwegbrücke
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Downloads
Wenn Sie eine Brückenlösung planen oder vorab verschiedene
Varianten vergleichen möchten, finden Sie 🏠 hier → eine fundierte Grundlage zur
überschlägigen wirtschaftlichen und technischen Einschätzung einer Aluminiumbrücke.
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